Liebe Mitglieder,
für das Jahr 2025 gibt es folgende wichtige Mitteilungen:
Bitte teilt uns, wenn noch nicht geschehen, eure Mailadresse mit. Vereinsinformationen können wir dann schnell, ohne großen Verwaltungsaufwand und ohne Briefe mit Portokosten versenden.
Aus organisatorischen Gründen können Arbeitsstunden von max. 30 Personen an einem Arbeitseinsatztag geleistet werden. Eine rechtzeitige Anmeldung, persönlich, per E-Mail oder Telefon ist unbedingt erforderlich. Listen für alle Einsatztage an denen Arbeitsdienst und Gewässerpflege durchgeführt werden, liegen für das ganze Jahr 2025 im Büro aus.
Die Termine sind dem angefügten Veranstaltungskalender zu entnehmen.
Änderungen der persönlichen Daten (Adresse, Bankverbindung, Telefonnummer usw.) bitte mitteilen.
Fangberichte für 2024 müssen bis spätestens 16. Februar 2025 abgegeben werden. Bei später abgegebenen Fangberichten wird eine Verzugsstrafe lt. Versammlungsbeschluss in Höhe von 10,00 € erhoben. Dieser Betrag wird dann mit den nächsten Beitragszahlungen für das darauffolgende Jahr in Rechnung gestellt.
Die Verlängerung der Angelerlaubnis für 2025 auf den Checkkarten geschieht, wenn die Beiträge entrichtet wurden, automatisch. Ein persönliches Erscheinen für die Verlängerung im Vereinsheim ist dazu nicht erforderlich.
Der grüne Verbandspass mit den Einklebemarken für das neue Jahr ist abgeschafft worden. Gleiches gilt für den gelben Fischereierlaubnisschein.
Am Angelgewässer ist die gültige Checkkarte und der gültige blaue Ein- oder Fünfjahresfischereischein erforderlich.
Das vergangene Jahr 2024 ist für unseren Verein absolut positiv verlaufen. Es konnten viele kostenintensive Investitionen die wichtig waren, ohne Beitragserhöhung realisiert werden. Der Grund ist die gestiegene Mitgliederzahl und die damit verbundenen Mehreinnahmen.
Wünschenswert wäre eine stärkere Beteiligung von euch an den Gemeinschaftsveranstaltungen die unser Verein bietet. Im Veranstaltungskalender sind die Termine aufgelistet.
Der gesamte Vorstand wünscht allen Mitgliedern und deren Lieben ein gesundes, frohes und glückliches Neues Jahr.
Petri Heil
Der Vorstand
PS:
Hinweis für Beitragsbarzahler:
Aufgrund der schlechten Zahlungsmoral von einigen Barzahlern in den vergangenen Jahren ist es erforderlich, daran zu erinnern, dass der Beitrag eine Bringschuld ist. Für Barzahler gilt lt. unserer Satzung, dass bis spätestens Ende Februar die Beiträge (Jahresbeitrag, Gedernbeitrag + evtl. nicht geleistete Arbeitsstunden) für das neue Jahr zu zahlen sind.
Bei finanziellen Schwierigkeiten hat der Kassierer immer ein offenes Ohr und findet eine Lösung.
In Zukunft drohen nach einer Zahlungsaufforderung rechtliche Schritte und der Vereinsausschluss.
Bitte stellt dem Verein unbedingt eine Einzugsermächtigung aus.
Es erleichtert uns bei der Mitgliederverwaltung enorm die Arbeit.
Vielen Dank